Mit einem fhg Mietwagen fahren Sie immer auf der Überholspur. Bei uns finden Sie top ausgestattete Fahrzeuge zu top Preisen - inklusive Marken- und Modellgarantie. Egal ob nur für einen Tag, einen Monat oder mehr - wir haben maßgeschneiderte Mobilitätslösungen für jede Situation.
Ob Sie nun einen Kleinwagen oder einen SUV benötigen, wir haben für Sie eine große Auswahl an top ausgestatteten Modellen zu top Preisen von namhaften Markenherstellern wie BMW, MINI, Audi, VW und vielen mehr. Sie möchten Ihr Wunschauto gerne länger mieten? Kein Problem, wir bieten auch Fahrzeuge im Auto Abo an oder unterbreiten Ihnen gerne ein individuelles Angebot.
Sie möchten Ihr Fahrzeug woanders abholen und zurückgeben? Kein Problem! Durch die zahlreichen Standorte der ahg und bhg sind wir flächendeckend in Baden-Württemberg immer in Ihrer Nähe.
Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus, Ihr persönliches Beratungsteam wird sich schnellstmöglich um Ihre Anfrage kümmern.
Interessieren Sie sich für eine Auto Miete bei der fhg? Hier finden Sie detaillierte Antworten zu Themen wie Buchungsvoraussetzungen, Bezahloptionen, Versicherungsleistungen und den inkludierten Services. Entdecken Sie, wie einfach und bequem es ist, ein Fahrzeug zu mieten!
Für eine Fahrzeugmiete müssen Sie mindestens 20 Jahre alt sein und seit mindestens 3 Jahren einen gültigen Führerschein besitzen. Bei Fahrzeugen mit einer Leistung über 250 PS erhöht sich das Mindestalter auf 22 Jahre und es ist ein Führerscheinbesitz von mindestens 5 Jahren erforderlich. Für Fahrzeuge ab 300 PS beträgt das Mindestalter 25 Jahre.
Für eine Auto Miete bei der fhg stehen Ihnen die Bezahlarten Rechnung und PayPal zur Verfügung.
Im Mietangebot der fhg sind alle wesentlichen Kosten inklusive Transportkosten ab Werk, Zulassungsgebühren, Versicherung, Steuer, GEZ, Wartung, Verschleißreparaturen, saisonale Bereifung einschließlich Räderwechsel und Einlagerung enthalten.
Grundsätzlich darf der Mietwagen nur innerhalb Deutschlands genutzt werden. Fahrten ins Ausland sind nur nach vorheriger, schriftlicher Genehmigung durch die fhg und gegen eine Zusatzgebühr möglich. Mit Genehmigung darf das Fahrzeug innerhalb der geographischen Grenzen Europas (hierzu zählt auch der europäische Teil der Türkei), im asiatischen Teil der Türkei sowie in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören genutzt werden.
Als Teil einer der größten Autohandelsgruppen Deutschlands ist die fhg mit zahlreichen Standorten in Baden-Württemberg in der gesamten Gruppe für Sie da. Der genaue Standort Ihres gewünschten Fahrzeugs ist abhängig von der Verfügbarkeit und kann im Zuge der Buchungsanfrage oder direkt bei uns erfragt werden.
Für Langzeitmieten ab 30 Tagen und mehr bieten wir eine kostenlose Abholung am nächstgelegenen Filialstandort der ahg Autohandelsgesellschaft bzw. bhg Autohandelsgesellschaft, ausgehend vom jeweiligen Kundenwohn oder -arbeitsort, an. Darüber hinaus können Sie sich das Fahrzeug auch an einen gewünschten Ort liefern lassen. Die Lieferkosten richten sich nach der Entfernung und können direkt bei uns erfragt werden. Für Kurzzeitmieten von 1-30 Tagen ist keine Zustellung möglich.
Bitte bringen Sie zur Fahrzeugübergabe einen gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie Ihren in Deutschland gültigen Führerschein (bei ausländischen Führerscheinen ggf. einen internationalen Führerschein) mit.
Ja, das ist möglich. Allerdings darf das Fahrzeug nur von den in der Buchung angegebenen nutzungsberechtigten Fahrern sowie den bei gewerblichen Mietern angestellten Fahrern in dessen Auftrag geführt werden. Weiteren Personen darf der Mietwagen nur nach vorheriger, schriftlicher Genehmigung der fhg überlassen werden.
Der Mietwagen ist durch eine Kfz-Haftpflichtversicherung sowie Teil- und Vollkaskoversicherung mit festgelegtem Selbstbehalt abgesichert. Gegen Aufpreis kann der Selbstbehalt der Kaskoversicherung reduziert werden.
Der Mietwagen darf nur vom Mieter selbst, den im Mietvertrag angegebenen Personen oder den bei gewerblichen Mietern angestellten Fahrern in dessen Auftrag genutzt werden. Weiteren Personen darf der Mietwagen nur nach vorheriger, schriftlicher Genehmigung der fhg überlassen werden.
Im Falle eines Unfalls oder sonstiger Schäden sind Sie bzw. der berechtigte Fahrzeugnutzer verpflichtet, unverzüglich unser Schadenmanagement unter der Telefonnummer 0800 247 247 7 zu kontaktieren.
Darüber hinaus müssen Sie bzw. der berechtigte Fahrzeugnutzer immer die Polizei verständigen – auch bei vermeintlich geringen Schäden oder eigenem Verschulden. Alle Beteiligten und Zeugen müssen namentlich erfasst werden, einschließlich ihrer ladungsfähigen Anschrift. Es dürfen keine Schuldanerkenntnisse gegenüber Dritten abgegeben werden.
Bergungsmaßnahmen oder Reparaturen werden in jedem Fall durch unser Schadenmanagement organisiert. Der Mieter verpflichtet sich, der fhg unverzüglich einen detaillierten Unfallbericht zur Verfügung zu stellen.
Ist die Polizei am Unfallort nicht erreichbar, ist der Schaden an der nächstgelegenen Polizeistation zu melden.
Sollte während der Mietdauer eine Reparatur notwendig sein, um den Betrieb oder die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs zu gewährleisten, oder eine vorgeschriebene Inspektion anstehen, übernimmt die fhg die anfallenden Reparaturkosten.
Die fhg sorgt außerdem für die ganzjährige Bereifung des Fahrzeugs und organisiert zweimal jährlich den Reifenwechsel (Sommer- und Winterreifen), es sei denn, das Fahrzeug ist mit Ganzjahresreifen ausgestattet. Die Auswahl der Größe, Marke und des Materials von Ersatzteilen oder Reifen trifft die fhg.
Der Mieter bzw. der berechtigte Fahrzeugnutzer ist verpflichtet, die fhg bei der Erfüllung dieser Aufgaben zu unterstützen. Dazu gehört, dass er das Fahrzeug vertragsgemäß nutzt und auf Anfrage der fhg bereit ist, einen Wartungstermin zu vereinbaren und wahrzunehmen.
Reparaturen sowie fällige Wartungs- und Inspektionsarbeiten dürfen nur nach schriftlicher Genehmigung der fhg durchgeführt werden. Diese müssen entweder in autorisierten Werkstätten des Herstellers oder Importeurs, unter Verwendung von Originalersatzteilen, oder in einer von der fhg benannten Werkstatt erfolgen. Alle Wartungs- und Inspektionsarbeiten müssen im Serviceheft oder digital dokumentiert werden.
Bei Kurzzeitmieten von 1-30 Tagen sind keine Vertragsanpassungen möglich, die gebuchte Laufzeit entspricht der Mindestlaufzeit und kann nicht vorzeitig gekündigt werden.
Bei Langzeitmieten ab 30 Tagen und mehr gilt eine Mindestlaufzeit von 30 Tagen. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann die vereinbarte Mietdauer mit einer Frist von 30 Tagen (Privatkunden) bzw. 7 Tagen (Gewerbekunden) gekündigt werden. Eine Vertragsverlängerung sowie eine Anpassung des monatlichen Kilometerpakets können direkt bei uns angefragt werden.
Der Mietwagen muss zum Ablauf der vereinbarten Mietdauer, am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Rückgabezeit zurückzugeben werden. Bitte beachten Sie, dass eine Mietzeitüberschreitung von mehr als 59 Minuten als weiterer Miettag gilt. Bei der Rückgabe wird ein gemeinsames Rückgabeprotokoll erstellt, in dem etwaige Schäden oder Beanstandungen festgehalten und von beiden Parteien unterschrieben werden.
Sofern nicht anderweitig vereinbart, erfolgt die Rückgabe des Fahrzeugs am gleichen Ort, an dem Sie es abgeholt haben. Im Falle von Langzeitmieten ab 30 Tagen und mehr können Sie das Fahrzeug am Ende der Laufzeit durch einen Dienstleister zurückliefern lassen; die Kosten dafür berechnen sich wie die Lieferkosten, d.h. anhand der Entfernung Ihres Abholortes zur fhg.
Sofern nicht anderweitig vereinbart, muss das Fahrzeug vollgetankt oder bei Elektrofahrzeugen mit mindestens 80 % Ladezustand zurückgegeben werden.
Ja, das ist möglich. Allerdings darf das Fahrzeug nur von den in der Buchung angegebenen nutzungsberechtigten Fahrern sowie den bei gewerblichen Mietern angestellten Fahrern in dessen Auftrag geführt werden. Weiteren Personen darf der Mietwagen nur nach vorheriger, schriftlicher Genehmigung der fhg überlassen werden.