Auto AboDie clevere Alternative! Alles inklusive – nur tanken und laden ganz flexibel nach Ihrem Bedarf.
Einfach. Flexibel. Mobil.
Fahren was und wie lang Sie wollen. Mit dem fhg Auto Abo genießen Sie maximale Flexibilität und sorgenfreien Fahrspaß zum monatlichen Fixpreis. Bei uns finden Sie das passende Fahrzeug für jede Situation. Jetzt Wunschauto für 1 bis 12 Monate abonnieren – ohne Anzahlung und versteckte Kosten!
Sie haben Fragen zum Auto Abo, Ihrem Wunschauto oder haben das passende Fahrzeug nicht gefunden? Gerne beraten wir Sie bedarfsgerecht und individuell in einer unserer zahlreichen Filialen vor Ort, per Video-Call, Telefon oder E-Mail.
Ein Abo. Viele Vorteile.
Starke Marken. Große Auswahl.
Wir haben für jeden das passende Fahrzeug.
Unser breites Markenportfolio aus 14 starken Marken bietet Ihnen die volle Modellvielfalt. Entdecke die neuesten Fahrzeuge von BMW, Land Rover, VW, Audi, Škoda & Co. – mit modernster Technik und maximaler Performance.
Unser Alles-Inklusive-Paket
So einfach geht flexibel.
24/7 Schadenmanagement
- Schadenmanagement inkl. 24/7 Schadenhotline
- Bundesweite Reparatursteuerung
- Beauftragung Abschleppdienst
- Beauftragung Ersatzmobilität bei Haftpflichtschaden
- Schadenregulierung inkl. Rechtsanwalt-Service bei Haftpflichtschaden
- Korrespondenz-Service
Mit uns läuft´s glatt!
Wir lassen Sie im Schadenfall nicht im Regen stehen - der fhg Unfallratgeber für professionelles und bundesweites 24/7 Schadenmanagement. Melden Sie Ihren Schaden ganz einfach innerhalb von 2 Minuten online oder telefonisch über folgenden Schadenhotline.
0800 247 247 7
Ihre Ansprechpartner
Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus, Ihr persönliches Beratungsteam wird sich schnellstmöglich um Ihre Anfrage kümmern.
FAQ zum Thema Auto Abo bei der fhg
Sie möchten mehr über das Auto Abo erfahren? Hier beantworten wir alle wichtigen Fragen zu den Voraussetzungen, den verfügbaren Bezahlmöglichkeiten, dem Versicherungsschutz und den enthaltenen Leistungen. Erfahren Sie, wie Sie mit einem Auto Abo flexibel und sorgenfrei mobil bleiben können.
Buchung
Der Hauptunterschied zwischen einem Auto Abo und Leasing liegt in der Flexibilität und den enthaltenen Leistungen. Beim Auto Abo der fhg nutzen Sie ein Fahrzeug für einen festgelegten Zeitraum von 1 bis 12 Monaten, ohne sich langfristig binden zu müssen. Alle wesentlichen Kosten wie Transportkosten ab Werk, Zulassungsgebühren, Versicherung, Steuer, GEZ, Wartung, Verschleißreparaturen, saisonale Bereifung einschließlich Räderwechsel und Einlagerung sind bereits in der monatlichen Rate enthalten. Beim Leasing hingegen verpflichten Sie sich in der Regel für mehrere Jahre und müssen zusätzliche Kosten selbst tragen. Das Auto Abo ist daher ideal für diejenigen, die maximale Flexibilität sowie finanzielle Planungssicherheit wünschen und sich darüber hinaus um nichts weiter kümmern möchten.
Um ein Fahrzeug im Abo zu nutzen, müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein und alle im Inserat angegebenen Anforderungen zum Mindestalter und zur Führerscheindauer erfüllen. Außerdem benötigen Sie eine in Deutschland gültige Fahrerlaubnis, die zur Nutzung des Fahrzeugs berechtigt. Ein Wohnsitz in Deutschland und eine positive Bonitätsauskunft sind ebenfalls erforderlich. Je nach Fahrzeugkategorie und/oder Bonität kann zudem auch eine Kaution fällig werden.
Für das Auto Abo bei der fhg können Sie entweder bequem mit Kreditkarte zahlen oder – als Geschäftskunde im B2B-Bereich – auf Rechnung.
Im Auto Abo der fhg sind alle während der Laufzeit und im vereinbarten Kilometerumfang erforderlichen Wartungs- und Verschleißreparaturen inklusive. Auch die Haupt- und Abgasuntersuchung sowie saisonale Reifenwechsel (Sommer-/Winterreifen) oder eine ganzjährige Bereifung sind abgedeckt. Die fhg übernimmt außerdem die Transportkosten ab Werk, Versicherung, Fahrzeugzulassung und die GEZ-Gebühren. Reparaturen und Wartungen werden ausschließlich in autorisierten Werkstätten durchgeführt und bedürfen einer Freigabe durch die fhg, mit Ausnahme von dringenden Notreparaturen.
Für Abo-Fahrzeuge der fhg gilt grundsätzlich eine vorrangige Nutzung in Deutschland. Das gebuchte Fahrzeug darf zusätzlich nach Österreich und in die Schweiz verbracht werden. Fahrten in andere Länder sind nur mit vorheriger, schriftlicher Genehmigung der fhg erlaubt. Mit dieser Genehmigung darf das Fahrzeug innerhalb der geografischen Grenzen Europas (einschließlich des europäischen Teils der Türkei), im asiatischen Teil der Türkei sowie in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören, genutzt werden.
Abholung und Nutzung
Den Abholort Ihres gebuchten Fahrzeugs finden Sie auf der Fahrzeugdetailseite. Die Abholung ist für Sie kostenfrei. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Übergabetermin über das Kommunikationstool unserer Plattform, damit wir alles für Sie vorbereiten können.
Ja, je nach gebuchtem Service können Sie das Fahrzeug entweder selbst abholen oder an einen gewünschten Ort – wie Ihre Wohnung oder Ihren Arbeitsort – liefern lassen. Die Lieferkosten richten sich nach der Entfernung und können über den Lieferkostenrechner auf der Fahrzeugdetailseite eingesehen werden.
Bitte bringen Sie zur Fahrzeugübergabe einen gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie Ihren in Deutschland gültigen Führerschein (bei ausländischen Führerscheinen ggf. einen internationalen Führerschein) mit.
Ja, das ist möglich. Allerdings darf das Fahrzeug nur von den in der Buchung angegebenen nutzungsberechtigten Fahrern sowie den bei gewerblichen Abonnenten angestellten Fahrern in dessen Auftrag geführt werden. Weiteren Personen darf das Fahrzeug nur nach vorheriger, schriftlicher Genehmigung der fhg überlassen werden.
Das Auto ist während des Abos umfassend versichert. Es verfügt über eine Kfz-Haftpflichtversicherung sowie eine Teil- und Vollkaskoversicherung mit festgelegtem Selbstbehalt.
Im Auto Abo dürfen nur die in der Buchung angegebenen Fahrer sowie die bei gewerblichen Abonnenten angestellten sowie von ihm beauftragten Fahrer das Fahrzeug nutzen. Weiteren Personen darf das Fahrzeug nur nach vorheriger, schriftlicher Genehmigung der fhg überlassen werden.
Im Falle eines Unfalls oder sonstiger Schäden sind Sie bzw. der berechtigte Fahrzeugnutzer verpflichtet, unverzüglich unser Schadenmanagement unter der Telefonnummer 0800 247 247 7 zu kontaktieren.
Darüber hinaus müssen Sie bzw. der berechtigte Fahrzeugnutzer immer die Polizei verständigen – auch bei vermeintlich geringen Schäden oder eigenem Verschulden. Alle Beteiligten und Zeugen müssen namentlich erfasst werden, einschließlich ihrer ladungsfähigen Anschrift. Es dürfen keine Schuldanerkenntnisse gegenüber Dritten abgegeben werden.
Bergungsmaßnahmen oder Reparaturen werden in jedem Fall durch unser Schadenmanagement organisiert. Der Mieter verpflichtet sich, der fhg unverzüglich einen detaillierten Unfallbericht zur Verfügung zu stellen.
Ist die Polizei am Unfallort nicht erreichbar, ist der Schaden an der nächstgelegenen Polizeistation zu melden.
Die fhg übernimmt sämtliche während der Buchungslaufzeit anfallenden Kosten für Wartungs- und Verschleißreparaturen, sofern diese innerhalb der vereinbarten Kilometerleistung und gemäß den Serviceintervallen des jeweiligen Herstellers erforderlich sind. Auch die Kosten für die Haupt- und Abgasuntersuchung werden von der fhg getragen.
Zusätzlich stellt die fhg ganzjährig die Bereifung des Fahrzeugs sicher und organisiert zweimal jährlich den Reifenwechsel (Sommer- und Winterreifen), es sei denn, das Fahrzeug ist mit Ganzjahresreifen ausgestattet. Die Entscheidung über Größe, Fabrikat und Material der Reifen oder Ersatzteile obliegt dabei der fhg.
Der Abonnent oder berechtigte Nutzer ist verpflichtet, die fhg bei der Erfüllung dieser Aufgaben zu unterstützen. Dies bedeutet, dass er das Fahrzeug vertragsgemäß nutzt und auf Anfrage der fhg bereit ist, Wartungstermine zu vereinbaren und wahrzunehmen.
Reparatur- sowie Wartungs- und Inspektionsarbeiten dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung der fhg durchgeführt werden. Diese Arbeiten müssen entweder in autorisierten Werkstätten des Herstellers/Importeurs unter Verwendung von Originalersatzteilen oder in einer von der fhg benannten Werkstatt erfolgen. Alle Wartungs- und Inspektionsarbeiten sind im Serviceheft oder digital zu dokumentieren.
Die gebuchte Laufzeit entspricht der Mindestlaufzeit und kann nicht vorzeitig gekündigt werden. Eine Vertragsverlängerung sowie eine Anpassung des monatlichen Kilometerpakets können direkt bei uns angefragt werden.
Rückgabe
Am Ende der Laufzeit vereinbaren wir gemeinsam einen Rückgabetermin innerhalb unserer Geschäftszeiten. Dieser muss spätestens am letzten Tag der Laufzeit stattfinden. Bitte kontaktieren Sie uns mindestens zehn Werktage vor dem Rückgabetag, um den Termin zu vereinbaren. Bei der Rückgabe wird ein gemeinsames Rückgabeprotokoll erstellt, in dem etwaige Schäden oder Beanstandungen festgehalten und von beiden Parteien unterschrieben werden.
Sofern nicht anderweitig vereinbart erfolgt die Rückgabe des Fahrzeugs am gleichen Ort, an dem Sie es abgeholt haben. Alternativ können Sie das Fahrzeug am Ende der Laufzeit durch einen Dienstleister zurückliefern lassen; die Kosten dafür berechnen sich wie die Lieferkosten, d.h. anhand der Entfernung Ihres Abholortes zur fhg.
Sofern nicht anderweitig vereinbart, muss das Fahrzeug vollgetankt oder bei Elektrofahrzeugen mit mindestens 80 % Ladezustand zurückgegeben werden.
Ja, das ist möglich. Allerdings darf das Fahrzeug nur von den in der Buchung angegebenen nutzungsberechtigten Fahrern sowie den bei gewerblichen Abonnenten angestellten Fahrern in dessen Auftrag geführt werden. Weiteren Personen darf das Fahrzeug nur nach vorheriger, schriftlicher Genehmigung der fhg überlassen werden.