Ab 2026: Strom für Firmenwagen clever abrechnen

Ab 2026: Strom für Firmenwagen clever abrechnen

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Stromkosten für Firmenwagen korrekt abrechnen – akuter Handlungsbedarf für Arbeitgeber ab 2026

Ab dem 01.01.2026 ändert sich die steuerliche Behandlung von Stromkosten bei Firmenwagen grundlegend. Mit der neuen Anwendungsregelung des Bundesministeriums der Finanzen endet eine bisher häufig genutzte Praxis: steuerfreie Pauschalen für das Laden von Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeugen entfallen vollständig.

Unternehmen müssen daher jetzt handeln, um steuerliche Risiken und Nachteile für Mitarbeitende zu vermeiden.

 

Was ändert sich ab 2026?

Die wichtigsten Punkte auf einen Blick:

  • Steuerfreie Pauschalen entfallen: Bis 31.12.2025 sind sie noch zulässig, ab 2026 nicht mehr.
  • Abrechnung nur nach tatsächlichem Verbrauch: Erstattungen sind nur noch möglich, wenn die tatsächlich geladene Strommenge erfasst wird.
  • Messvorgaben: Die Verbrauchsmessung muss über geeignete, mindestens MID-konforme Messgeräte erfolgen.
  • Fahrzeuginterne Zähler: Diese werden steuerlich zwar erwähnt, erfüllen aber meist nicht die erforderlichen mess- und eichrechtlichen Vorgaben.
  • Risiko für Arbeitgeber: Nicht angepasste Modelle bergen ein hohes Risiko von Nachzahlungen bei Lohnsteuerprüfungen.

 

Warum jetzt Handlungsbedarf besteht

Für Arbeitgeber bedeutet die neue Regelung:

  • Verträge prüfen und ggf. anpassen
  • Interne Prozesse für Abrechnung und Nachweis überarbeiten
  • Eine rechtssichere Mess- und Abrechnungslösung implementieren

Ohne diese Anpassungen drohen steuerliche Risiken und eine faktische Verschlechterung für Mitarbeitende, da künftig keine steuerfreie Erstattung mehr ohne geeignete Infrastruktur möglich ist.

Die Lösung: E-Mobilität rechtssicher mit der fhg steuern

Die fhg unterstützt Unternehmen bei der Transformation hin zu einer rechtssicheren E-Flotte. Unsere Lösungen bieten:

  • MID-konforme Lade- und Messlösungen für Zuhause, am Arbeitsplatz und unterwegs
  • Automatisierte Erfassung der geladenen kWh
  • Transparente, prüfungssichere Abrechnung der Stromkosten
  • Nahtlose Integration in das digitale FHG Fuhrparkmanagement, inkl. Tank- und Ladekartenmanagement, Kosten- und Reportingfunktionen

So stellen Sie sicher, dass Ihre E-Flotte ab 2026 steuerlich korrekt, transparent und effizient betrieben wird – ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand und mit maximaler Sicherheit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

 

Jetzt handeln

👉 Stellen Sie die Weichen frühzeitig: Prüfen Sie Ihre E-Fahrzeuge, passen Sie Prozesse an und nutzen Sie die fhg-Lösungen für eine rechtssichere Stromkostenabrechnung. So bleibt Ihr Unternehmen auf der sicheren Seite und Ihre Mitarbeitenden profitieren weiterhin von steuerfreien Vorteilen.